TARIFE



Nach Krankenkassengesetz KVG / Obligatorische Grundversicherung OKP


ANORDNUNGSMODELL


Die psychologische Psychotherapie wird von Ihrer Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung Ihres Hausarztes erfolgt.



Anordnungsmodell Downloads


Die Grundversicherung übernimmt pro ärztliche Anordnung die Kosten für höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen bzw. im Zusammenhang mit einer Krisenintervention oder Kurztherapien für Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation höchstens 10 Abklärungs- und Therapiesitzungen.


Sind mehr als 30 Sitzungen erforderlich, so hat der verordnende Arzt dem Vertrauensarzt der betreffenden Krankenkasse einen Bericht zuzustellen.


Bemerkung: In der Grundversicherung wird abzüglich Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) abgerechnet. Das heisst, wenn Sie eine Franchise von CHF 2‘000.- gewählt haben, würde diese zuerst ausgeschöpft werden bevor die Grundversicherung übernimmt.


SELBSTZAHLER



Einzeltherapie 


Der Tarif für eine Sitzung à 60 Minuten beträgt 180.- Fr.

Bei finanziellen Notlagen ist eine Tarifreduktion möglich.



Paartherapie


Der Tarif für eine Sitzung à 60 Minuten beträgt 220.- Fr.

Bei finanziellen Notlagen ist eine Tarifreduktion möglich.



Supervision/ Selbsterfahrung


Der Tarif für eine Sitzung à 60 Minuten beträgt in Einzelsupervision 160.- Fr. und

für Fachgruppen oder Fachteams 250.- Fr.



Psychotherapie mit Mediation


Der Tarif für eine gemeinsame Sitzung mit der Mediatorin à 60 Minuten beträgt 280.- Fr.

Vor- und Nachbereitung der Mediation werden zu 180.- Fr. pro 60 Minuten verrechnet.

Bei finanziellen Notlagen ist eine Tarifreduktion möglich.



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Zusatzversicherungen


Ihre Krankenkassen Zusatzversicherung übernimmt zuweilen einen Teil der psycho-therapeutischen Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich direkt bei dieser.



Opferhilfe


Als Opfer einer Straftat (z. B. Missbrauch, Geiselnahme, Überfall, Stalking) haben Sie gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten bei der Opferhilfe zu beantragen.


Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Beratungsstelle Opferhilfe des Kantons Bern auf.



Invalidenversicherung IV


Bis zum 20. Lebensjahr besteht bei entsprechender Verfügung durch die IV Kostendeckung  bei anerkannten Geburtsgebrechen wie ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) oder ASS (Autismus-Spektrum-Störung).

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Im Einzelfall vergütet die IV psychotherapeutische Leistungen bei medizinischen Eingliederungsmassnahmen.


 


Absagepflicht von Terminen im Verhinderungsfall und Kostenfolgen


Vereinbarte Sitzungstermine sind verbindlich.


Im Verhinderungsfall müssen Sie den Termin mindestens einen Werktag im Voraus (Montag-Freitag 24 Stunden, übers Wochenende 48 Stunden zuvor) abgesagt haben.


Bei kurzfristigerer Absage oder unentschuldigter Absenz kann ich Ihnen die geplante Sitzungzeit berechnen.